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Energie-ABC: Unbundling

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Knoten

Den Knoten lösen: Beim Unbundling werden Unternehmen entflochten. Quelle: Lupo/pixelio.de

Bei meiner täglichen Arbeit im Kundenservice der ENSO AG fragen mich Anrufer in letzter Zeit oft, warum auf ihrer Zählerkarte eine andere Vertragskontonummer steht als auf der Rechnung oder den anderen Schreiben.

Erst letzte Woche rief mich eine Kundin aus Bautzen an und wollte wissen, warum die Vertragskontonummer auf der Zählerkarte mit 5122… beginnt und die auf ihrer letzten Rechnung mit 112200… “Habe ich einen neuen Vertrag bei Ihnen?“, fragte sie verunsichert. Vielleicht haben auch Sie, liebe Leser, sich schon einmal darüber gewundert.

Grund für die Verwirrung ist das sogenannte Unbundling. Der englische Begriff bedeutet übersetzt Entflechtung. Mit „anbandeln“ hat das also nichts zu tun – im Gegenteil. ;)

Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde 2005 geregelt, dass Energieversorger mit mehr als 100.000 Kunden ihren Netzbetrieb organisatorisch vom Vertrieb trennen müssen. Dies bedeutet: zwei unabhängige Gesellschaften mit getrennten Kundendaten, getrennter Abrechnung und eigenständigen Marketingbereichen. Auch bei ENSO wurde eine Trennung zwischen Netz und Vertrieb vollzogen. Seither gibt es zwei Unternehmen – die ENSO AG und die ENSO NETZ GmbH.

Ziel des Gesetzgebers ist mehr Wettbewerb auf dem Energiemarkt. Jeder Energieanbieter soll Zugang zum Netz zu denselben Bedingungen erhalten.

Stromleitungen

Gleichberechtigter Zugang zum Netz für alle Energieanbieter – darum geht es beim Unbundling.

Im Hause ENSO haben wir in den letzten Jahren daran gearbeitet, die gesetzlichen Vorgaben genau umzusetzen. Die Mitarbeiter der beiden Unternehmen sind in separate Räumlichkeiten gezogen. Die ehemals gemeinsame Kundendatenbank und das Abrechnungssystem wurden getrennt. Jede Gesellschaft erhielt einen eigenständigen Markt- und Internetauftritt sowie eigene Kontaktdaten. Für Sie als Kunde waren diese Veränderungen lange Zeit nicht spürbar.

Seit dem 1. Mai 2013 gibt es für Ihre Anliegen zwei Rufnummern - für die ENSO AG und die ENSO NETZ GmbH.

Von der ENSO NETZ GmbH erhalten Sie seitdem die Zählerkarte. Bei Fragen zu Netzanschlüssen oder technischen Fragen beraten Sie die Mitarbeiter im Kundenservicecenter der ENSO NETZ GmbH.

Haben Sie Fragen zu unseren Strom- oder Gas-Tarifen, Ihrem Vertrag oder Ihrer Rechnung, dann ist die ENSO AG Ihr Ansprechpartner.

Ich habe die Kundin in unserem Gespräch beruhigen können. „An Ihrem Vertrag mit der ENSO AG hat sich nichts geändert. Ihre Zählerkarte erhalten Sie vom Netzbetreiber, der ENSO NETZ GmbH. Dieser ist für die Zählerablesung zuständig. Die ENSO AG bekommt die Daten übermittelt, erstellt Ihnen wie gewohnt die Rechnung und sendet Ihnen diese zu.“

Ich hoffe, es ist mir gelungen, das Thema Unbundling etwas für Sie zu entflechten.

Möchten Sie weitere Begriffe aus der Energiewirtschaft erklärt haben? Lassen Sie es mich wissen.


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