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Energiewirtschaftsgesetz – Was ändert sich?

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Als Trainee habe ich die Möglichkeit, hinter die Kulissen von ENSO zu schauen. Vieles ist dabei neu für mich und es gibt noch einiges zu lernen. Für meinen Aufgabenbereich ist es nicht nur wichtig, fachlich kompetent und möglichst auf dem neuesten Stand zu sein, sondern auch die Energiewelt thematisch im Blick zu haben – und die ist vielfältig, glauben Sie mir.

Erst kürzlich kam es mir zugute, dass ich wichtige Änderungen des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für mich selbst zusammengefasst und notiert hatte – mein Fernseher, treuer Begleiter seit 10 Jahren, segnete nämlich Anfang des Jahres das Zeitliche. Plötzlich stellte sich mir die Frage: Ein Leben ohne Fernseher? Nein. Also Neuanschaffung, doch worauf achten? Was stand noch mal in meinen Notizen? Ach ja: „NEU ab 2012: Label für TV-Geräte“.

Kennzeichnungspflicht für Fernsehgeräte

Seit dem 1. Januar müssen nun auch TV-Geräte mit einem Energieeffizienzlabel versehen sein. Eingeordnet werden die Geräte in die Kategorien A bis G. Die Ampelfarben von rot bis grün stehen stellvertretend für einen hohen bis niedrigen Verbrauch. Falls Sie sich nun in einer ähnlichen Situation befinden wie ich, können Sie beim Kauf eines neuen Gerätes gezielt auf die Effizienzlabel achten und den Stromfresser links liegen lassen. Ich jedenfalls werde dies schon bald tun.

Quelle: Europäische Kommission

Neues Energieeffizienzlabel

Damit Sie den Überblick darüber nicht verlieren, was die Novelle noch so mit sich bringt, möchte ich Sie auf weitere wichtige Neuerungen hinweisen. Betroffen sind u. a. die 40-Watt-Glühlampe, Energierechnungen und Hersteller von elektrischen Haushaltsgeräten. Letztere müssen ihre Produkte seit dem 20.12.2011 mit den neuen EU-Energieeffizienzlabels kennzeichnen. Wie bisher bezeichnen sieben Buchstaben die Effizienzklassen und die Ampelfarben von rot bis grün den Verbrauch.

Setzen Sie ausschließlich auf die sparsamsten Modelle, sind die grünen Kategorien von A+ bis A+++ für Sie interessant. Allerdings muss beachtet werden, dass letztere Klasse neu und derzeit nur beim Kauf von Wasch- und Spülmaschinen oder Kühl- und Gefrierschränken zu entdecken ist. Außerdem gibt es nun Piktogramme. So stehen beispielsweise Milchtüte, Schneeflocke und Lautsprecher bei Kühl- und Gefrierschränken stellvertretend für das Kühl- und Gefriervolumen sowie den Geräuschpegel (Schaubild).

Energierechnung – Mehr Transparenz

Der Gesetzgeber hat sich auch die Energierechnungen vorgenommen und legt für Energieversorger fest, auf den Rechnungen einheitliche Formulierungen zu verwenden. Angaben wie etwa der Anfangs- und Endzählerstand oder der Vergleich der aktuellen Verbrauchswerte mit denen des Vorjahres sind vorgegeben – Kunden von ENSO kennen dies bereits.

Um Ihren eigenen Verbrauch besser ins Verhältnis zu ähnlichen Haushalten setzen zu können, sollen Energieversorger so genannte Vergleichsgruppen bilden. Anhand einer zusätzlichen Grafik sehen Sie dann auf einen Blick, ob Sie mehr oder weniger Strom verbrauchen als andere Haushalte. Indem die Herkunft des Stromes und die Umweltauswirkungen des Strommixes ebenfalls grafisch abgebildet werden, wird Ihnen Ihre Entscheidung für ein klimafreundliches Produkt erleichtert.

Aus für die 40-Watt-Lampe

Auch hier gibt´s neue Regelungen. Nachdem die 100-, 75- und 60-Watt-Glühlampen bereits abgeschafft wurden, wird 2012 auch der 40-Watt-Lampe der Strom ausgeknipst. Die Produktion ist ab dem 1. September verboten. Ab 2016 ist endgültig Schluss und es trifft auch herkömmliche Glühlampen und ineffiziente Halogenlampen. Diese sollen dann durch Energiesparlampen der Effizienzklasse A und B ersetzt werden.

Wie ist das nun bei Ihnen? Gehen Sie jetzt noch schnell auf die Jagd nach Restbeständen? Achten Sie bei der Anschaffung von neuen Haushaltsgeräten bewusst auf Energieeffizienzlabels?


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